Maschinensicherheit für Betreiber.

Eigenbau, sichere Bestandsmaschinen und Retrofit. 

Egal ob Sie Maschinen selbst für den Eigengebrauch bauen oder Bestandsmaschinen verändern, als Betreiber sind Sie verantwortlich für den sicheren Zustand Ihrer Maschinen und Anlagen, damit Ihre Mitarbeiter keinen Gefahren ausgesetzt sind.  

Gerade bei Veränderungen durch Retrofit, Umbau oder Verkettung kann dies zu einer wesentlichen Veränderung führen – und damit CE-Pflichten auslösen, die der Betreiber verantworten muss. 

Als Betreiber müssen Sie EU-Vorschriften und lokale Gesetze wie Betriebssicherheitsverordnung oder DGUV-Vorschriften im Blick haben – sonst drohen Unfälle, Stillstand und Haftung. 

Planetino-360°-Service mit sechs vernetzten Leistungsfeldern und hervorgehobener Maschinensicherheit

für Betreiber

Maschinensicherheit

Sichere Produkte in Verkehr bringen 

Ihre Herausforderung

Als Betreiber stehen Sie in der Verantwortung selbstgebaute Maschinen und Bestandsmaschinen sicher in Verkehr zu bringen und zu betreiben.
Dabei ergeben sich häufig Unsicherheiten und Stolperfallen: 

  • Eigenbau von Maschinen: Muss die selbstgebaute Maschine eine CE-Kennzeichnung erhalten?

  • Retrofit & Umbauten: Ab wann spricht man von einer wesentlichen Veränderung – und wann entsteht eine neue CE-Pflicht?

  • Betriebssicherheit im Alltag: Gefährdungsbeurteilungen, Prüf- und Instandhaltungskonzepte müssen nicht nur erstellt, sondern auch praxisnah gelebt werden.

  • Schnittstellen & Anlagenverbünde: Ob Verkettung mit Robotik oder FTS/AMR – jede Erweiterung bringt neue Risiken und Fragen zur Gesamtverantwortung mit sich.

  • Verkettung & Schnittstellen: Durch Automatisierung & Verkettung von bestehenden Maschinen mit Robotik oder FTS/AMR kann eine Gesamtheit von Maschinen entstehen– jede Erweiterung bringt neue Risiken und wirft Fragen zu einer neuen CE-Kennzeichnung auf.

  • Nachweise & Dokumentation: Behörden, Berufsgenossenschaften oder Kunden erwarten konforme technische Unterlagen und Maschinendokumentation– oft fehlen jedoch Zeit und Ressourcen für die vollständige Aufbereitung. 

  • Zeit- und Kostendruck: Betreiber müssen Sicherheit durchgehend gewährleisten und gleichzeitig wirtschaftlich handeln – ohne unnötige Stillstände oder kostspielige Nachrüstarbeiten.

Die Herausforderung für Betreiber lautet daher: Klarheit gewinnen, Risiken beherrschen und Nachweise verlässlich erbringen – ohne den laufenden Betrieb aus dem Blick zu verlieren. 

Sicheres Bauen & Betreiben

Ihre

Vorteile

Wir unterstützen Sie bei der Risikobeurteilung, zu Ihrem Eigenbau, sowie zur Sicherheitsbewertung Ihrer Bestandsmaschinen, ob eine wesentliche Veränderung oder Verkettung von Maschinen vorliegt. Die Auslegung der Sicherheitskonzepte und Erstellung einer rechtskonformen Dokumentation übernehmen wir gerne für Sie. 

Rechtskonform Betreiben 

Entscheidungen bei Eigenbau, Retrofit oder Verkettungen – mit belastbaren Nachweisen und technischer Dokumentation – von Risikobeurteilung bis PL-Nachweis mit SISTEMA. 

Sicherheit für Mitarbeiter

Durch normenkonforme Sicherheitskonzepte werden Gefährdungen reduziert und Unfälle vermieden – so kommen Ihre Kollegen gesund nach Hause. 

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Effizienz & Wirtschaftlichkeit 

Die wirklich wichtigen Maßnahmen priorisieren und notwendige Sicherheitslösungen sinnvoll planen umso ungeplante Stillstände zu vermeiden. 

Safety – Leistungen für Betreiber

Unsere Lösungen

Beratung zur CE-Konformität: Ermittlung und Einhaltung aller relevanten EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen Ihrer selbstgebauten Maschinen.

Prüfung wesentliche Veränderung & Gesamtheit von Maschinen: Beratung und Bewertung Ihres Änderungsvorhabens an Bestandsmaschinen und deren rechtliche Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.

Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Systematische Erstellung der Risikobeurteilung – erforderlich für die CE-Kennzeichnung Ihrer selbstgebauten oder wesentlich veränderten Maschinen.

Normenrecherche und Handlungsempfehlungen: Recherche und Empfehlungen zur Anwendung relevanter EN-Normen und technischen Regelwerke für Herstellung und Betrieb Ihrer Maschine.

Verifikation & Validierung der Sicherheitstechnik: Nachweis der Funktionalen Sicherheit nach EN ISO 13849 inkl. PL-Berechnung mit SISTEMA, Softwarevalidierung und Sicherheitsabnahme vor Ort. 

Online Termin

Kostenlose online Erstberatung

Wir unterstützen Sie bei dem CE-Kennzeichnungsprozess Ihrer selbstgebauten Maschinen, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV für Ihre Bestandsmaschinen, prüfen bei Retrofit und Umbauten, ob eine wesentliche Veränderung bzw. Gesamtheit von Maschinen vorliegt, und erstellen alle relevanten Nachweise z. B. nach EN ISO 13849 (Performance Level).

So erhalten Sie sichere Prozesse und Dokumentation, die sowohl gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen von Behörden, Berufsgenossenschaften und Kunden gerecht werden.

So einfach geht’s:
Füllen Sie das nebenstehende Online-Formular aus, scrollen Sie nach unten und sichern Sie sich Ihr kostenloses 30-Minuten-Gespräch!

Ihre Rolle – unsere Lösung

Wir bieten die passende Unterstützung für Ihre Safety-Prozesse.

Hersteller

Erhalten Sie umfassende Unterstützung normenkonformen Auslegung Ihrer Maschinen.

Systemintegrator

Sorgen Sie für Ihr maßgeschneidertes Sicherheitskonzept – für ein sicheres und konformes Gesamtsystem.

Leistungen im Überblick

Hier finden Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen und Inhouse-Schulungen.

Häufige Fragen zur Maschinensicherheit für Betreiber

Von der Gefährdungsbeurteilung über sichere Bestandsmaschinen bis zu Eigenbau, Retrofit und Verkettung: Antworten auf zentrale Fragen für Maschinenbetreiber.

Welche Verantwortung hat ein Betreiber für die Sicherheit seiner Maschinen?

Der Betreiber beziehungsweise Arbeitgeber muss gewährleisten, dass Maschinen unter den konkreten betrieblichen Bedingungen sicher verwendet werden können. Dazu gehören insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, festgelegte Prüfungen, Instandhaltung, Unterweisung und eine sichere Arbeitsorganisation. Eine vorhandene CE-Kennzeichnung entbindet nicht von diesen Betreiberpflichten.

Gibt es für alte Maschinen einen pauschalen Bestandsschutz?

Nein, nicht im Sinne eines dauerhaft eingefrorenen Sicherheitsniveaus. Eine unveränderte ältere Maschine muss zwar nicht allein wegen neuer Produktvorschriften nachträglich CE-gekennzeichnet werden. Der Betreiber muss jedoch fortlaufend sicherstellen, dass sie unter den tatsächlichen Einsatzbedingungen sicher verwendet werden kann. Dabei sind die Gefährdungsbeurteilung und der erforderliche Stand der Technik zu berücksichtigen.

Wie prüfe ich die Sicherheitsdokumentation eines Lieferanten?

Geprüft werden sollten zunächst die tatsächlich mitzuliefernden Unterlagen. Dazu gehören je nach Produkt insbesondere die Betriebsanleitung, die EU-Konformitätserklärung oder bei einer unvollständigen Maschine die Einbauerklärung und Montageanleitung. Zusätzlich sollten Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung, Einsatzgrenzen, Restrisiken, Prüfungen, Wartung, Sicherheitsfunktionen und Schnittstellen auf Vollständigkeit und Plausibilität kontrolliert werden.

Die vollständige technische Dokumentation nach MVO-Anhang IV muss der Hersteller grundsätzlich nicht an den Betreiber herausgeben. Zusätzliche Nachweise sollten deshalb bereits bei der Beschaffung vertraglich vereinbart werden. Vor der erstmaligen Verwendung muss der Betreiber unabhängig von der CE-Kennzeichnung die betriebliche Eignung bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchführen

    Wann kann die Verkettung mehrerer Bestandsmaschinen eine neue CE-Verantwortung auslösen?

    Eine neue Gesamtheit von Maschinen kann entstehen, wenn die verbundenen Maschinen nicht nur räumlich nebeneinanderstehen, sondern produktionstechnisch und sicherheitstechnisch als gemeinsames System zusammenwirken. Entscheidend sind insbesondere die gemeinsame Funktion, die steuerungstechnische Verknüpfung und die sicherheitsrelevanten Wechselwirkungen. Dann müssen die Schnittstellen bewertet und die Herstellerverantwortung für die Gesamtheit eindeutig festgelegt werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung?

    Die Risikobeurteilung ist produktbezogen und gehört zu den Herstellerpflichten bei der Konstruktion und CE-Konformitätsbewertung einer Maschine. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet dagegen die konkrete Verwendung des Arbeitsmittels im Betrieb – einschließlich Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufen, Beschäftigten, Betriebsstörungen und Instandhaltung. Betreiber, die eine Maschine selbst bauen oder wesentlich verändern, können gleichzeitig Herstellerpflichten übernehmen.

    Was muss bei einer selbst gebauten Maschine für den eigenen Betrieb beachtet werden?

    Wer eine Maschine für den eigenen Betrieb baut und erstmals in Betrieb nimmt, kann rechtlich zum Hersteller werden. Fällt der Eigenbau unter das Maschinenrecht, müssen vor der Inbetriebnahme unter anderem eine Risikobeurteilung, technische Unterlagen und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren erstellt beziehungsweise durchgeführt werden. Hinzu kommen die Betreiberpflichten, insbesondere die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

      Was muss vor einem Retrofit oder Umbau geprüft werden?

      Vor der technischen Umsetzung sollten Ausgangszustand, geplante Änderungen, neu entstehende Gefährdungen, betroffene Sicherheitsfunktionen und vorhandene Unterlagen erfasst werden. Außerdem ist zu prüfen, ob die Maßnahme eine wesentliche Veränderung darstellt und dadurch neue Hersteller- und CE-Pflichten entstehen. Nach dem Umbau müssen unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Schaltpläne, Prüfunterlagen, Sicherheitsnachweise, Betriebsanweisungen und gegebenenfalls CE-relevante Dokumente an den tatsächlichen Maschinenzustand angepasst werden.

      Wie beeinflusst die Vernetzung einer Bestandsmaschine die Betreiberpflichten?

      Neue Netzwerkverbindungen, Fernzugänge, Softwaredienste oder Updates können sicherheitsrelevante Steuerungen beeinflussen und neue Gefährdungen verursachen. Solche Änderungen müssen deshalb in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Bei sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen sind außerdem geeignete Cybersicherheitsmaßnahmen, geregelte Zugriffsrechte, kontrollierte Änderungen und die Prüfung der Schutzmaßnahmen erforderlich.

      Immer einen Schritt voraus – mit unserem CE-Newsletter.

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