CE-Kennzeichnung – Für Betreiber.
Maschinen für Eigengebrauch & Retrofit & wesentliche Veränderung – sicher umgesetzt!
Als Betreiber tragen Sie doppelte Verantwortung: Herstellerpflichten bei eigenhergestellten Maschinen und Pflichten an die Betriebssicherheit für Ihre Bestandsmaschinen und -anlagen.
Ihre Fragen: Welche CE-Anforderungen gelten für Eigenbauten? Liegt bei Retrofit oder Umbau eine wesentliche Veränderung vor?
Hier können Sie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 2027 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unterliegen. Werden diese nicht erfüllt, drohen Stillstand, Bußgelder bis hin zu persönlicher Haftung im Schadensfall.
Wichtig für laufende Retrofit- und Umbauprojekte:
Bis zum 19. Januar 2027 wird eine wesentliche Veränderung in Deutschland nach dem BMAS-Interpretationspapier bewertet. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit einer unionsweit einheitlichen Definition. Für Projekte mit längerer Laufzeit kann sich dadurch der Bewertungsmaßstab während des Projekts ändern.
für Betreiber
CE-
Kennzeichnung
Sichere Produkte in Verkehr bringen
Ihre Herausforderung
Als Betreiber stehen Sie vor der Aufgabe, Ihre Bestandsmaschinen und Anlagen sicher und rechtskonform zu betreiben, oder beim Eigenbau von Maschinen CE-Konformität zu erfüllen.
Besonders kritisch wird es, wenn Sie Umbauten, Modernisierungen oder Retrofit-Projekte planen: Schon kleine Veränderungen können eine wesentliche Veränderung darstellen – und damit neue CE-Pflichten auslösen.
Häufig fehlt dabei die Klarheit:
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Wann wird ein Umbau zur wesentlichen Veränderung?
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Welche gesetzlichen Anforderungen (BetrSichV, TRBS, DGUV) gelten im Betrieb?
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Wie lassen sich Arbeitssicherheit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll verbinden?
Mit der ab 2027 verpflichtenden Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verschärfen sich diese Anforderungen zusätzlich – z. B. in Bezug auf Sicherheitsfunktionen, Dokumentation und Nachweisführung. Ohne professionelle Unterstützung riskieren Betreiber Produktionsausfälle, Arbeitsunfälle bis hin zu Haftungsansprüche gegen sich.
Sicheres Inverkehrbringen
Ihre
Vorteile
Eigenbau CE-konform herstellen
Wir sorgen dafür, dass Ihr interner Betriebsmittel- bzw. Maschinenbau die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllt.
Retrofit bei Bestandsmaschinen
Erhalten Sie klare Bewertungen und praxisnahe Hilfestellungen zur Fragestellung:
Wesentliche Veränderung und bei der sicherheitstechnischen Umsetzung.
Effizienz & Planungssicherheit
Wir integrieren unsere Arbeit in Ihre alltäglichen Abläufe und Prozesse. So sparen Sie Zeit und Kosten, vermeiden Projektverzögerungen und bringen Ihre Maschinen termingerecht und sicher in Betrieb.
CE-Leistungen für Betreiber
Unsere Lösungen
Beratung zur CE-Konformität:
Unterstützung bei der Ermittlung und Einhaltung aller relevanten EU-Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen Ihrer Maschinen.
Normenrecherche und Handlungsempfehlungen:
Recherche und Empfehlungen zur Anwendung relevanter Normen und technischer Regelwerke für Herstellung und Betrieb Ihrer Maschine.
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung, erforderlich für die CE-Kennzeichnung.
Dokumentation und Nachweisführung: Erstellung aller notwendigen technischen Dokumente, z. B. Sicherheitskonzepte, Nachweis der Funktionalen Sicherheit, Betriebsanleitung.
Retrofit und Sicherheitsbewertung: Beratung und Bewertung zur wesentlichen Veränderung an Bestandsmaschinen und deren rechtliche Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung; Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach nationalen Gesetzen und Regelwerken.
Online Termin
Kostenlose Online-Erstberatung
Unsere Dienstleistungen im Bereich Prozess und Standardisierung bieten Ihnen die notwendige Unterstützung, um Ihre Managementsysteme zu optimieren und die Konformität Ihrer Maschinen zu gewährleisten. Wir helfen Ihnen, sichere und qualitativ hochwertige Prozesse zu implementieren, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Erwartungen Ihrer Kunden gerecht werden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Angebote zu erfahren und gemeinsam an der Verbesserung Ihrer Prozesse zu arbeiten!
So einfach geht’s:
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Klarheit für Ihre Praxis
Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung für Betreiber
Wann wird ein Betreiber selbst zum Hersteller?
Das kann beispielsweise bei selbst gebauten Maschinen für den Eigengebrauch, bei der Herstellung einer neuen Gesamtheit von Maschinen oder bei bestimmten weitreichenden Veränderungen bestehender Maschinen der Fall sein. Die konkrete Einordnung muss projektbezogen erfolgen.
Führt jeder Retrofit oder Umbau automatisch zu einer neuen CE-Kennzeichnung?
Nein. Nicht jede Veränderung einer Bestandsmaschine löst automatisch einen neuen CE-Prozess aus. Entscheidend sind Art und Umfang der Änderung sowie ihre Auswirkungen auf Gefährdungen, Risiken und Schutzmaßnahmen. Deshalb sollte vor einem Retrofit oder Umbau geprüft werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.
Was ist der Unterschied zwischen Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung?
Die Risikobeurteilung gehört zum produktbezogenen CE-Prozess und betrachtet die sichere Konstruktion und Gestaltung einer Maschine. Die Gefährdungsbeurteilung ist dagegen eine Betreiberpflicht und bewertet die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels unter den konkreten betrieblichen Bedingungen. Bei Eigenbau oder wesentlicher Veränderung können beide Perspektiven relevant werden.
Welche Pflichten gelten auch dann, wenn keine neue CE-Kennzeichnung erforderlich ist?
Auch ohne neuen CE-Prozess bleibt der Betreiber für die sichere Verwendung der Maschine verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen, erforderliche Prüfungen und Instandhaltung sowie die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und der einschlägigen Technischen Rege
Wer ist für die Bewertung einer wesentlichen Veränderung bei Retrofit oder Umbau verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, das den Umbau plant – in der Regel beim Betreiber der Bestandsmaschine. Dieser muss vor Beginn der Maßnahme eine Sicherheitsbewertung durchführen oder durchführen lassen. Als CE-Dienstleister unterstützen wir Sie dabei gerne.
Braucht eine selbst gebaute Maschine für den eigenen Betrieb eine CE-Kennzeichnung?
Auch eine Maschine, die ausschließlich für die eigene betriebliche Verwendung gebaut wird, kann dem Maschinenrecht unterliegen. Der Eigengebrauch befreit nicht grundsätzlich von den Hersteller- und Konformitätspflichten. Vor der Inbetriebnahme muss deshalb geprüft werden, welche Anforderungen gelten und ob ein CE-Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich ist.
Wann liegt eine wesentliche Veränderung einer Maschine vor?
Eine wesentliche Veränderung kann vorliegen, wenn eine vom ursprünglichen Hersteller nicht vorgesehene Änderung neue Gefährdungen erzeugt oder bestehende Risiken erhöht und dadurch eine neue sicherheitstechnische Bewertung erforderlich wird. Bis zum 19. Januar 2027 erfolgt die Bewertung in Deutschland insbesondere unter Berücksichtigung des BMAS-Interpretationspapiers. Ab dem 20. Januar 2027 enthält die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 eine eigene Definition der wesentlichen Veränderung.
Was ist bei der Verkettung alter und neuer Maschinen zu beachten?
Es muss geprüft werden, ob durch die Verbindung mehrerer Maschinen eine neue Gesamtheit von Maschinen entsteht. Entscheidend sind insbesondere das funktionale und sicherheitstechnische Zusammenwirken, gemeinsame Steuerungen sowie übergreifende Gefährdungen und Schutzfunktionen. Je nach Ergebnis können neue Hersteller- und CE-Pflichten entstehen.
Weitere Hinweise zur Einordnung einer Gesamtheit von Maschinen finden Sie im Interpretationspapier des BMAS.
Mehr zum Thema Retrofit, Bestandsmaschinen und wesentliche Veränderungen erfahren Sie hier: Retrofit & Sichere Bestandsmaschinen
Was ändert sich ab dem 20. Januar 2027 bei der wesentlichen Veränderung?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Sie definiert die wesentliche Veränderung ausdrücklich und regelt, welche Herstellerpflichten für die Person oder Organisation entstehen können, die eine solche Veränderung vornimmt. Für Betreiber mit geplanten Retrofit- oder Umbauprojekten sollte die rechtliche Einordnung deshalb bereits in der Projektplanung berücksichtigt werden.
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit Planetino typischerweise ab?
Zu Beginn werden Projekt, Rolle, Ausgangssituation und offene Pflichten sowie regulatorische Anforderungen geklärt. Danach folgen je nach Bedarf Bestandsaufnahme, Lösungs- und Sicherheitskonzept, Risikobeurteilung, Erstellung und Prüfung der erforderlichen Nachweise und Dokumente sowie die sicherheitstechnische Abnahme / Validierung der Sicherheit und Konformität.
Ihre Rolle – unsere Lösung
Wir bieten die passende Unterstützung für Ihre Rolle im CE-Prozess.
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