CE-Kennzeichnung – Für Hersteller.
Maschinen & Anlagen sicher in Verkehr bringen!
Als Hersteller von Maschinen und Anlagen tragen Sie die volle Verantwortung dafür, dass Ihre Produkte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die CE-Kennzeichnung ist dabei die verpflichtende Nachweiskennzeichnung für Produktsicherheit und Konformität – und Ihr Schlüssel zum europäischen Markt.
Ab 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich – ohne Übergangsfristen!
Für Sie als Hersteller bedeutet das: strengere Anforderungen an technische Sicherheit. Risikobeurteilungen, technische Dokumentationen, Betriebsanleitungen und digitale Sicherheitsaspekte. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert Verzögerungen, teure Nachrüstungen oder den Verlust des Marktzugangs.
für Hersteller
CE-
Kennzeichnung
Sichere Produkte auf dem Markt bereitstellen
Ihre Herausforderung
Hersteller stehen in der Verantwortung sicherzustellen, dass ihre Maschinen oder Anlagen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach allen anwendbaren EU-Vorschriften erfüllen. Erst dann ist ein ordnungsgemäßes Inverkehrbringen auf den EU-Markt möglich.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Produkte CE-konform zu gestalten und alle relevanten Sicherheitsanforderungen einzuhalten. Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten CE-Kennzeichnungsprozess – vom Konzept über die Risikobeurteilung bis zur vollständigen CE-Dokumentation.
Sicheres Inverkehrbringen
Ihre
Vorteile
Mit unserem 360°-Service gewinnen Sie Klarheit, sparen wertvolle Zeit und bringen Ihre Maschinen und Anlagen sicher, rechtskonform und termingerecht in Verkehr – sowohl nach der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch nach den neuen Regeln der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab 2027 verbindlich gilt.
Safety by Design
Sicherheitsanforderungen fließen bereits in Konstruktion und Entwicklung ein – statt erst am Ende des Projekts nachträglich korrigiert zu werden. Das reduziert Änderungsaufwand, Kosten und Verzögerungen.
Nachweise
Technische Dokumentation, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung werden strukturiert und nachvollziehbar aufbereitet – für einen belastbaren CE-Prozess und eine professionelle Übergabe an Ihren Endkunden.
Normenklarheit
Wir ermitteln, welche EU-Vorschriften und harmonisierten Normen für Ihre Maschine tatsächlich relevant sind – und welche nicht. So entsteht eine belastbare Grundlage für Konstruktion, Risikobeurteilung und CE-Prozess.
CE-Leistungen für Hersteller
Unsere Lösungen
Beratung zur CE-Konformität: Unterstützung bei der Einhaltung aller relevanten EU-Richtlinien für das Inverkehrbringen neuer Produkte.
Normenrecherche und Handlungsempfehlungen: Spezifische Empfehlungen zur Einhaltung relevanter Normen, die für die Produktentwicklung wichtig sind.
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung, die für die CE-Kennzeichnung erforderlich ist.
Dokumentation und Nachweisführung: Erstellung aller notwendigen technischen Unterlagen, z. B. die Safety Requirement Specification (SRS) und Validierungsberichte.
Retrofit und Sicherheitsbewertung: Beratung zu wesentlichen Änderungen an Bestandsmaschinen und deren rechtliche Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung.
Online Termin
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Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer CE-Dokumentation, beim Nachweis des Performance Levels mit SISTEMA, bei Validierung Ihrer Maschinensicherheit oder bei der Schulung Ihres Teams? Dann buchen Sie JETZT Ihr Beratungsgespräch!
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was muss ein Hersteller für Maschinen mit Inverkehrbringen ab 20. Januar 2027 zusätzlich vorbereiten?
Neben dem etablierten CE-Prozess sind insbesondere die neuen beziehungsweise konkretisierten MVO-Anforderungen zu Cybersecurity, digitaler Dokumentation, Wirtschaftsakteuren, wesentlichen Veränderungen und bestimmten software- oder KI-bezogenen Sicherheitsfunktionen in Prozesse und technische Akte zu integrieren.
Wann sollte der CE-Prozess bei einer neuen Maschine beginnen?
Der CE-Prozess sollte bereits in der Konzept- und Konstruktionsphase beginnen. Insbesondere die Risikobeurteilung ist kein abschließender Dokumentationsschritt, sondern begleitet Planung und Konstruktion. So können Risiken möglichst früh konstruktiv reduziert und notwendige Schutzmaßnahmen direkt in das Maschinenkonzept integriert werden. Dieses Vorgehen entspricht dem Prinzip „Safety by Design“. Die EN ISO 12100 bildet hierfür eine wesentliche methodische Grundlage.
Wie finde ich heraus, welche EU-Vorschriften und Normen für meine Maschine gelten?
Zunächst müssen Maschine, bestimmungsgemäße Verwendung, technische Eigenschaften und vorgesehene Einsatzbedingungen eindeutig beschrieben werden. Auf dieser Grundlage werden die anwendbaren EU-Rechtsvorschriften und anschließend die relevanten harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen ermittelt. Die Normenrecherche sollte früh im Projekt erfolgen, da sie Konstruktion, Schutzkonzept, Lieferantenspezifikationen und spätere Nachweise beeinflusst.
Reicht es aus, wenn Zulieferer CE-gekennzeichnete Komponenten liefern?
Nein. Die CE-Kennzeichnung einzelner Komponenten ersetzt nicht die Konformitätsbewertung der Gesamtmaschine. Der Maschinenhersteller muss prüfen, ob Komponenten, Teilsysteme und unvollständige Maschinen für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind und welche Nachweise für das Gesamtsystem erforderlich sind. Schnittstellen und Wechselwirkungen müssen in der Risikobeurteilung der Maschine berücksichtigt werden.
Bereits bei Lastenheften und Bestellungen sollte deshalb festgelegt werden, welche technischen Unterlagen, Einbauerklärungen, Prüfberichte und Sicherheitsnachweise die Lieferanten bereitstellen müssen.
Wie lange muss ein Maschinenhersteller die CE-Unterlagen aufbewahren?
Nach der Maschinenverordnung müssen Hersteller die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine für die Marktüberwachungsbehörden bereithalten. Für aktuell noch nach Maschinenrichtlinie in Verkehr gebrachte Maschinen gelten ebenfalls zehnjährige Aufbewahrungspflichten, allerdings mit teilweise anderer rechtlicher Anknüpfung.
Welche CE-Pflichten hat ein Maschinenhersteller?
Ein Maschinenhersteller muss vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme prüfen, welche EU-Vorschriften für seine Maschine gelten, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen und das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Dazu gehören insbesondere Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung, erforderliche Prüf- und Sicherheitsnachweise sowie die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Unter der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sind die Herstellerpflichten insbesondere in Artikel 10 geregelt.
Welche Unterlagen benötigt ein Maschinenhersteller für die CE-Kennzeichnung?
Die erforderlichen technischen Unterlagen hängen von der Maschine und den anwendbaren Rechtsvorschriften ab. Dazu gehören typischerweise die Risikobeurteilung, Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne, Beschreibungen der Schutzmaßnahmen, Berechnungen und Prüfberichte, Nachweise zu Sicherheitsfunktionen, relevante Normen und technische Spezifikationen sowie die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung. Auch relevante Dokumentationen von Zulieferern müssen in die Nachweisführung einbezogen werden. Die Maschinenverordnung konkretisiert die technischen Unterlagen in Anhang IV
Was ist der Unterschied zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Maschine?
Eine vollständige Maschine kann ihre vorgesehene Funktion grundsätzlich eigenständig erfüllen und durchläuft das dafür vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren. Sie erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung.
Eine unvollständige Maschine kann für sich genommen noch keine bestimmte Anwendung erfüllen und ist zum Einbau oder Zusammenbau mit anderen Maschinen oder Ausrüstungen bestimmt. Nach der derzeit geltenden Maschinenrichtlinie erhält sie im Maschinenrecht keine CE-Kennzeichnung; stattdessen sind insbesondere Montageanleitung und Einbauerklärung erforderlich.
Was macht Planetino besonders? – Service Excellence
Planetino steht für Service Excellence im Bereich CE-Kennzeichnung, Maschinensicherheit und Funktionale Sicherheit.
Mit unserem 360°-Ansatz bringen wir Klarheit in komplexe Anforderungen und begleiten Sie von der Idee bis zur validierten Dokumentation.
So schaffen wir rechtskonforme, praxisnahe und zukunftssichere Lösungen für Hersteller, Betreiber und Systemintegratoren.
Was bedeutet „Safety by Design“ für Maschinenhersteller?
Sicherheit wird nicht erst durch nachträgliche Schutzeinrichtungen hergestellt, sondern von Beginn an in Konstruktion und Funktionskonzept integriert. Die Risikobeurteilung dient dabei als roter Faden für konstruktive, technische und ergänzende Schutzmaßnahmen.
Ihre Rolle – unsere Lösung
Wir bieten die passende Unterstützung für Ihre Rolle im CE-Prozess.
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