Maschinensicherheit für Hersteller.
Von der Idee bis zur sicheren Maschine!
Die norminative Umsetzung von Risikobeurteilung, Validierung der Schutzmaßnahmen und Dokumentation ist die wesentliche Voraussetzung für eine markfähige Maschine.
Ob EN ISO 12100, EN ISO 13849, EN ISO 10218 oder EN ISO 3691-4, die richtige Auswahl steigert den Erfolg.
Mit der ab 2027 verbindlichen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 steigen zudem die Anforderungen an Dokumentation, Funktionale Sicherheit und Cybersecurity.
Vermeiden Sie Haftungsrisiken, Rückbau und Verzögerungen – setzen Sie von Anfang an auf klare Prozesse, konforme Nachweise und praxisgerechte Lösungen.
für Hersteller
Maschinensicherheit
Sichere Produkte auf dem Markt bereitstellen
Ihre Herausforderung
Als Hersteller stehen Sie im Spannungsfeld zwischen Innovation, Marktdruck und rechtlichen Pflichten.
Typische Situationen aus der Praxis:
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Der Endkunde fordert CE, sonst gibt es keine Abnahme und kein Geld.
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Unklarheiten im Lasten-/Pflichtenheft: Wer verantwortet was? Welche Normen gelten?
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Fehlende Ressourcen in Entwicklung und Dokumentation führen zu Verzögerungen.
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Geschäftsführung und Konstrukteure können persönlich haften, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
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Konstrukteure und Geschäftsführung haften persönlich, wenn Sicherheitsnachweise fehlen.
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Ab 2027 verschärft die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Anforderungen – ohne Übergangsfrist.
Unklare, unvollständige oder fehlende Schutzmaßnahmen enden oft in fehlenden Freigaben, Produktionsstopps – bis hin zu Sanktionen.
Maschinensicherheit normenkonform
Ihre
Vorteile
Mit unserem 360°-Service gewinnen Sie Klarheit über norminative Anforderungen, sparen wertvolle Zeit bei der Dokumentation und nehmen Ihre Maschinen sicher und in Betrieb – nach aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als auch nach der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Transparenz & Struktur
Klare Prozesse, normenkonforme Nachweise und professionelle Dokumentation.
Effizienz für Ihr Projektgeschäft
Keine Nacharbeiten,
kein Rückbau,
keine Verzögerungen.
Zukunftssicherheit für Ihre Maschine
Safety-Unterstützung bei Robotik, mobile Robotik (AGV/FTS) oder klassische Sondermaschinen.
Safety – Leistungen für Hersteller
Unsere Lösungen
Risikobeurteilung nach EN ISO 12100: Systematische Risikoanalyse und -bewertung Ihrer Maschinen – vom ersten Safety-Konzept bis zur Marktreife.
Entwicklung & Bewertung von Sicherheitskonzepten: Planung individueller Sicherheitslösungen für (Sonder-)Maschinen, Roboterzellen, mobile Robotik. z. B. nach EN 10218-1/-2, EN ISO 3691-4, EN ISO 13849.
Auslegung der Schutzmaßnahmen: z. B. für trennende und nicht-trennende Schutzeinrichtungen nach EN ISO 14119, EN ISO 14120 und EN IEC 62046.
Elektrische & Fluidische Sicherheit: Auslegung und Dokumentation der elektrischen, pneumatischen und hydraulischen Sicherheit nach
EN 60204-1, EN ISO 4413 und EN ISO 4414.
Safety-Check Ihrer Lieferanten: Prüfung der technischen Schutzmaßnahmen und der Dokumentation Ihrer Zulieferer.
Workshops & Inhouse-Schulungen: Individuell zugeschnittener Wissenstransfer für Ihre Entwicklungs- und Konstruktions-Teams.
Online Termin
Kostenlose Online-Erstberatung – jetzt buchen!
Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer CE-Dokumentation, beim Nachweis des Performance Levels mit SISTEMA, bei Validierung Ihrer Maschinensicherheit oder bei der Schulung Ihres Teams? Dann buchen Sie JETZT Ihr Beratungsgespräch!
Wir bieten Ihnen:
- ein 30-minütiges MS Teams-Meeting
- kostenlos und unverbindlich
- individuelle Besprechung Ihres Anliegens oder Projektes
- fundierte Beantwortung all Ihrer Fragen
- gemeinsame Prüfung, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann
So einfach geht’s:
Füllen Sie das nebenstehende Online-Formular aus, scrollen Sie nach unten und sichern Sie sich Ihr kostenloses 30-Minuten-Gespräch!
Ihre Rolle – unsere Lösung
Wir bieten die passende Unterstützung für Ihre Safety-Prozesse.
Häufige Fragen zur Maschinensicherheit für Maschinenhersteller
Von der Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 über die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bis zum nachvollziehbaren Sicherheitsnachweis: Antworten auf zentrale Fragen für Maschinenhersteller.
Muss ich für eine selbstgebaute Maschine eine Risikobeurteilung erstellen?
Ja. Wird eine selbstgebaute Maschine im eigenen Betrieb erstmals in Betrieb genommen oder auf dem Markt bereitgestellt, gilt die dafür verantwortliche Person beziehungsweise das Unternehmen grundsätzlich als Hersteller. Damit müssen vor der Inbetriebnahme die einschlägigen Herstellerpflichten erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die Risikobeurteilung, die technische Dokumentation, das Konformitätsbewertungsverfahren, die Konformitätserklärung und – sofern vorgeschrieben – die CE-Kennzeichnung.
Die Risikobeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die EN ISO 12100 bietet dafür eine anerkannte systematische Methodik, ihre Anwendung ist jedoch nicht selbst gesetzlich verpflichtend. Welche Rechtsgrundlage anzuwenden ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Inbetriebnahme: Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung.
Wie werden geeignete Schutzeinrichtungen ausgewählt?
Die Auswahl hängt von der jeweiligen Gefährdung, der Zugangshäufigkeit, den erforderlichen Sicherheitsabständen, der Nachlaufzeit der Maschine und dem notwendigen Bedienverhalten ab. Für trennende Schutzeinrichtungen und Verriegelungen sind unter anderem EN ISO 14120 und EN ISO 14119 relevant. Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen werden abhängig von der Anwendung beispielsweise nach EN IEC 62046 ausgelegt. Maßgeblich bleibt immer die Risikobeurteilung der konkreten Maschine.
Welche Besonderheiten gelten bei Robotern und mobiler Robotik?
Bei Robotersystemen, AGV/FTS und AMR müssen insbesondere Bewegungs- und Schutzbereiche, Betriebsarten, Sicherheitsabstände, Geschwindigkeiten, Personenerkennung und die Interaktion mit Menschen betrachtet werden. Bei mobilen Systemen kommen dynamische Einsatzumgebungen, Verkehrswege, Übergabestellen und die Kommunikation mit anderen Maschinen hinzu. Die anzuwendenden Normen richten sich nach dem konkreten System und seinem Einsatzbereich.
Welche Sicherheitsnachweise benötigt ein Maschinenhersteller?
Umfang und Art der Nachweise hängen von der Maschine und ihrem Sicherheitskonzept ab. Typisch sind die Risikobeurteilung, das Sicherheitskonzept, Berechnungen, Schalt- und Konstruktionsunterlagen, Performance-Level-Nachweise, Prüf- und Messprotokolle sowie Unterlagen zur Verifikation und – soweit erforderlich – Validierung. Die Dokumentation muss nachvollziehbar belegen, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
Wie wird aus der Risikobeurteilung ein technisches Sicherheitskonzept?
Die ermittelten Risiken werden nach der Rangfolge der Risikominderung behandelt: zuerst durch inhärent sichere Konstruktion, anschließend durch technische Schutzmaßnahmen und danach durch Benutzerinformationen sowie gegebenenfalls ergänzende organisatorische Maßnahmen. Daraus entsteht ein Sicherheitskonzept, das die einzelnen Schutzmaßnahmen, Sicherheitsfunktionen, Betriebsarten und erforderlichen Nachweise miteinander verbindet.
Welche Rolle spielen elektrische, pneumatische und hydraulische Gefährdungen?
Maschinensicherheit beschränkt sich nicht auf mechanische Gefährdungen. Auch elektrische Energie, Druck, gespeicherte Restenergie, unerwartete Bewegungen und ein unbeabsichtigter Wiederanlauf müssen berücksichtigt werden. Relevante Grundlagen liefern unter anderem EN 60204-1 für die elektrische Ausrüstung sowie EN ISO 4413 und EN ISO 4414 für hydraulische und pneumatische Systeme.
Warum sollten Sicherheitsnachweise von Lieferanten technisch geprüft werden?
Eine vorhandene Konformitäts- oder Einbauerklärung belegt nicht automatisch, dass alle für die eigene Maschine benötigten Sicherheitsinformationen vollständig und plausibel sind. Hersteller sollten deshalb unter anderem Schnittstellen, Einsatzgrenzen, Sicherheitskennwerte, Prüfprotokolle, Softwarestände und Montagevorgaben ihrer Zulieferer prüfen. Fehlende oder unklare Nachweise sollten möglichst vor der Konstruktion beziehungsweise Beschaffung geklärt werden.
Welche Anforderungen der EU-Maschinenverordnung sollten Hersteller frühzeitig berücksichtigen?
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027. Hersteller sollten ihre Entwicklungs- und Nachweisprozesse rechtzeitig darauf ausrichten. Abhängig von Maschine und Steuerungssystem betrifft dies insbesondere sicherheitsrelevante Software, Schutz vor einer Beeinträchtigung durch digitale Zugriffe, Integrität von Daten und Parametern, technische Dokumentation, Lieferantennachweise und das kontrollierte Management sicherheitsrelevanter Änderungen.
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