Beratung und Projektbegleitung nach MVO & CRA
Cybersecurity für Maschinen rechtskonform umsetzen
Ab dem 20. Januar 2027 wird der Schutz vor Manipulation und Korrumpierung verbindlicher Bestandteil der CE-Konformität von Maschinen. Gleichzeitig bringt der Cyber Resilience Act umfassende Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen mit sich.
Wir unterstützen Hersteller, Systemintegratoren und Betreiber dabei, die Anforderungen aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und dem Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 strukturiert zu bewerten und in bestehende Entwicklungs-, Sicherheits- und CE-Prozesse zu integrieren.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
✓ Betroffenheitsanalyse nach MVO und CRA
✓ Security Risk Assessment für Maschinen und Anlagen
✓ Auswahl geeigneter Normen und Bewertungsverfahren
✓ Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
✓ Integration in Risikobeurteilung und CE-Prozess
✓ Aufbau der erforderlichen technischen Dokumentation
✓ Vorbereitung auf Melde-, Update- und Nachweispflichten
Warum Cybersicherheit?
Cybersecurity wird Teil der Maschinensicherheit
Vernetzte Steuerungen, Fernwartungszugänge, Softwareupdates, USB-Schnittstellen und industrielle Kommunikationssysteme eröffnen neue Möglichkeiten – gleichzeitig entstehen neue Risiken für die Sicherheit und Verfügbarkeit von Maschinen.
Cyberangriffe oder unbeabsichtigte Manipulationen können Maschinenfunktionen verändern, Schutzeinrichtungen beeinflussen oder sicherheitsbezogene Steuerungssysteme beeinträchtigen. Deshalb wird Cybersecurity künftig unmittelbar für die CE-Konformität und Produktsicherheit relevant.
Die regulatorischen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus zwei europäischen Rechtsakten:
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Die Maschinenverordnung verlangt unter anderem einen angemessenen Schutz gegen Korrumpierung sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungssystemen.
Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847
Der Cyber Resilience Act regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen über deren gesamten Lebenszyklus. Dazu gehören unter anderem Schwachstellenmanagement, Sicherheitsupdates, Meldeprozesse und technische Nachweise.
Für viele Maschinenbauer entsteht dadurch eine Doppelverpflichtung. Die Anforderungen überschneiden sich teilweise, sind jedoch nicht identisch und müssen systematisch voneinander abgegrenzt werden.
Warum Planetino?
Mit Planetino gewinnen Sie Klarheit und Sicherheit:
Die Anforderungen aus Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act liegen an der Schnittstelle von Maschinensicherheit, Funktionaler Sicherheit, Automatisierung, Softwareentwicklung und CE-Konformität.
Wir betrachten Cybersecurity nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Ihrer Maschine, den sicherheitsbezogenen Steuerungen, den vorhandenen Schnittstellen und dem gesamten CE-Prozess.
Dabei klären wir unter anderem:
- ob Ihre Maschine unter die Cybersecurity-Anforderungen der Maschinenverordnung fällt
- ob zusätzlich der Cyber Resilience Act anzuwenden ist
- welche Steuerungen, Schnittstellen und Softwarebestandteile betrachtet werden müssen
- wie die Verantwortlichkeiten zwischen Komponentenhersteller, Maschinenbauer, Systemintegrator und Betreiber verteilt sind
- ob durch Retrofit oder Softwareänderungen neue Herstellerpflichten entstehen
- wie ein Security Risk Assessment aufgebaut werden muss
- welches Schutzniveau und welche Normen für Ihr Produkt angemessen sind
- wie Cyberrisiken die funktionale Sicherheit beeinflussen
- welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen erforderlich sind
- welche Nachweise in die technische Dokumentation gehören
- wie Schwachstellen, Sicherheitsupdates und Vorfälle behandelt werden müssen
Klare Einordnung der Anforderungen
Wir prüfen, welche Vorgaben aus Maschinenverordnung und Cyber Resilience Act für Ihre Maschine tatsächlich relevant sind.
Dabei berücksichtigen wir Steuerungen, Software, Schnittstellen, Fernzugriffe und die Rollen aller beteiligten Wirtschaftsakteure. So entsteht eine belastbare Grundlage für die weitere Umsetzung
Praxisgerechte Security Konzepte
Wir entwickeln individuelle Cybersecurity-Konzepte für Ihre Maschinen, Anlagen und Produktionssysteme.
Auf Basis eines Security Risk Assessments leiten wir geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ab – abgestimmt auf Ihre Architektur, Ihre Prozesse und den tatsächlichen Schutzbedarf.
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Integration in CE-Prozess und Dokumentation
Wir verbinden Cybersecurity mit Maschinensicherheit, funktionaler Sicherheit und CE-Konformität.
Dazu integrieren wir Anforderungen und Nachweise in Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Prüfkonzept sowie Schwachstellen- und Updateprozesse. So entsteht ein nachvollziehbarer und prüffähiger Gesamtprozess.
Unser Ansatz
Wir verbinden regulatorische Anforderungen mit der technischen Realität Ihrer Maschine.
Statt pauschaler Standardlösungen entwickeln wir einen nachvollziehbaren und auf Ihr Produkt abgestimmten Umsetzungsweg – von der ersten Betroffenheitsanalyse über die Risikobewertung und Maßnahmenplanung bis zur technischen Dokumentation.
So erhalten Sie keine abstrakte Cybersecurity-Betrachtung, sondern eine belastbare Grundlage für Entwicklung, CE-Konformität und das sichere Inverkehrbringen Ihrer Maschine.
Haben Sie Fragen ?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Rufen Sie uns an!
Schreiben Sie eine E-Mail!
Erfolgreiche Zusammenarbeit
So begleiten wir Ihr Cybersecurity-Projekt
1. Erstgespräch
Kennenlernen und Bedarfasermittlung
2. Bestandsaufnahme
Ist-Situation vor Ort, Sichtung vorhandener Dokumentation und Nachweise
3. Lösungsfindung
Definition Soll-Zustand, Ermittlung des Lösungskonzeptes, Abstimmunf der Maßnahmenschritte
4. Ergebniserstellung
Prüfungen, Dokumentation und Nachweise
5. Abschluss
Übergabe und Vorstellung der Ergebnisse
1. Erstgespräch: Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen, Herausforderungen und Ziele.
2. Analyse: Wir prüfen Ihre Produkte und Prozesse auf die relevanten gesetzlichen Anforderungen.
3. Lösungsentwicklung: Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen und praxisnahe Lösungen, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.
4. Umsetzung:
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung, von der Risikobeurteilung bis zur technischen Dokumentation.
5. Abschluss und Betreuung:
Nach erfolgreichem Abschluss stehen wir Ihnen weiterhin beratend zur Seite, damit Sie langfristig sicher und konform bleiben.
eine umsetzbare Vorgehensweise
Rechtskonformität & Struktur
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
✓ Betroffenheitsanalyse nach MVO und CRA
✓ Security Risk Assessment für Maschinen und Anlagen
✓ Auswahl geeigneter Normen und Bewertungsverfahren
✓ Ableitung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen
✓ Integration in Risikobeurteilung und CE-Prozess
✓ Aufbau der erforderlichen technischen Dokumentation
✓ Vorbereitung auf Melde-, Update- und Nachweispflichten
Statt rein theoretisch praxisorientiert
Wir betrachten Cybersecurity nicht losgelöst von Ihrer Maschine. Unsere Beratung orientiert sich an Ihren Produkten, Steuerungssystemen, Schnittstellen, Entwicklungsprozessen und bestehenden CE-Strukturen.
Das Ziel ist keine abstrakte IT-Sicherheitsdokumentation, sondern eine technisch angemessene, normativ nachvollziehbare und wirtschaftlich umsetzbare Lösung.
Typische Leistungen
360°-Service für Ihre Cybersicherheit
Damit Ihre Maschinen und Anlagen sicher, rechtskonform und marktfähig sind, bieten wir Ihnen ein klar strukturiertes Leistungsportfolio rund um Maschinensicherheit & CE-Kennzeichnung. Von der ersten Analyse über die Validierung Ihrer Schutzmaßnahmen bis zur vollständigen Dokumentation begleiten wir Sie effizient und professionell.
Dabei unterstützen wir Sie:
Betroffenheitsanalyse nach MVO und CRA
Zu Beginn prüfen wir, welche gesetzlichen und normativen Anforderungen für Ihre Maschine, Anlage oder Komponente relevant sind.
Cybersecurity Gap-Analyse
Wir vergleichen den bestehenden Entwicklungs-, CE- und Dokumentationsprozess mit den zukünftigen regulatorischen Anforderungen.
Security Risk Assessment für Maschinen
Das Security Risk Assessment bildet die Grundlage für die systematische Bewertung von Cyberbedrohungen und Schwachstellen.
Normenauswahl und Bewertungsstrategie
Noch stehen nicht für alle Anforderungen vollständig harmonisierte Normen zur Verfügung. Umso wichtiger ist eine dokumentierte und fachlich begründete Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und Anwendung relevanter Normen und Standards, beispielsweise:
- EN 50742 zum Schutz gegen Korrumpierung
- EN IEC 62443-Reihe für industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme
- produktspezifische Sicherheitsnormen
- bestehende Normen zur funktionalen Sicherheit
- zukünftige harmonisierte Normen zum Cyber Resilience Act
Wir bewerten, welcher Ansatz für Ihre Maschine und Ihren Entwicklungsprozess angemessen und wirtschaftlich umsetzbar ist.
Ableitung von Cybersecurity-Anforderungen
Auf Basis der Risikoanalyse leiten wir konkrete Anforderungen an Maschine, Steuerung, Software und organisatorische Prozesse ab.
Integration in den CE-Prozess
Cybersecurity darf nicht als isolierte IT-Aufgabe betrachtet werden. Die Anforderungen müssen frühzeitig mit Konstruktion, Softwareentwicklung, Risikobeurteilung und Konformitätsbewertung verbunden werden.
Technische Dokumentation und Nachweise
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Strukturierung der erforderlichen Cybersecurity-Nachweise.
CRA-Prozesse und Schwachstellenmanagement
Der Cyber Resilience Act betrachtet nicht nur die Entwicklung und das Inverkehrbringen eines Produkts, sondern auch den anschließenden Umgang mit Schwachstellen und Sicherheitsupdates.
Cybersecurity-Beratung
für Hersteller, Systemintegratoren und Betreiber
Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:
- Maschinen- und Anlagenbauer
- Hersteller vernetzter Maschinen
- Hersteller von Maschinensteuerungen und Komponenten
- Systemintegratoren
- Automatisierungsunternehmen
- Sondermaschinenbauer
- Hersteller sicherheitsbezogener Steuerungssysteme
- Betreiber mit Retrofit- oder Modernisierungsprojekten
- CE-Verantwortliche
- Konstrukteure und Entwicklungsleiter
- Software- und Automatisierungsabteilungen
- Qualitäts- und Compliance-Verantwortliche
- technische Redaktionen
Die Beratung kann sowohl für einzelne Maschinenprojekte als auch für den Aufbau unternehmensweiter Cybersecurity- und CE-Prozesse erfolgen.
Wann sollten Sie aktiv werden?
Eine Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie:
- eine neue vernetzte Maschine entwickeln
- Maschinen nach dem 20. Januar 2027 in Verkehr bringen
- Produkte auf die Anforderungen des CRA vorbereiten
- Fernwartung oder Cloud-Anbindungen integrieren
- Software oder Firmware selbst entwickeln
- bestehende Maschinen digital nachrüsten
- Steuerungen oder Sicherheitssoftware verändern
- ein Security Risk Assessment benötigen
- Ihre technische Dokumentation erweitern müssen
- Unsicherheit bei der Anwendung von EN 50742 oder EN IEC 62443 haben
- Lieferantenanforderungen für Komponenten definieren möchten
- Schwachstellen- und Meldeprozesse aufbauen müssen
- Safety- und Security-Prozesse miteinander verbinden möchten
Haben Sie Fragen ?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Rufen Sie uns an!
Schreiben Sie eine E-Mail!
Cybersecurity wird verbindlicher Bestandteil
Ihrer Produktkonformität
Warten Sie nicht bis zum Ende der Maschinenentwicklung. Je früher Cybersecurity-Anforderungen berücksichtigt werden, desto leichter lassen sie sich technisch, organisatorisch und wirtschaftlich umsetzen.
Wir unterstützen Sie dabei, aus komplexen regulatorischen Anforderungen einen klaren und belastbaren Projektplan zu entwickeln.
Unsere Unterstützung entlang Ihrem Entwicklungsprozess
Ganzheitliche Produktsicherheit und Konformität – Schritt für Schritt!

Bestandsaufnahme:

Gesetzesanforderungen:
EU-Vorschriften & Normenrecherche

Sicherheitsbewertung:
Risikobeurteilung & Sicherheitskonzept

Entwurfsprozess:
Auslegung Sicherheitstechnik &
Hardware- / Software-Design

Verifikation:
PL-Nachweis mit SISTEMA &
Softwarevalidierung (F-SPS)
mit SOFTEMA

Validierungsprozess:
Planung und Überprüfung der
Sicherheitsfunktionen &
Maschinensicherheit

Technische Dokumentation:
Prüfprotokolle, Berichte,
Nachweisführung & Anleitung
Online Termin
Wie gut ist Ihre Maschine auf MVO und CRA vorbereitet?
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Cybersecurity-Anforderungen für Ihre Maschinen gelten, welche Lücken bestehen und welche Maßnahmen jetzt erforderlich sind.
Kontakt-Hinweis:
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Maschine, den aktuellen Projektstand und den geplanten Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum geeigneten Vorgehen.
Häufige Fragen zur Cybersecurity für Maschinen
Betrifft die Maschinenverordnung auch nicht vernetzte Maschinen?
Möglicherweise. Entscheidend ist nicht ausschließlich eine Verbindung zum Internet. Auch lokale Schnittstellen wie USB-Ports, Wartungszugänge, Feldbusse, Engineering-Schnittstellen oder austauschbare Speichermedien können eine Manipulation ermöglichen.
Insbesondere muss geprüft werden, ob sicherheitsbezogene Steuerungsteile oder Maschinenfunktionen durch eine unbeabsichtigte oder vorsätzliche Veränderung beeinträchtigt werden können.
Gilt der Cyber Resilience Act für Maschinen?
Maschinen können als Produkte mit digitalen Elementen in den Anwendungsbereich des Cyber Resilience Act fallen. Dies betrifft insbesondere Maschinen mit Software, Kommunikationsschnittstellen, Fernwartungsfunktionen oder digitalen Steuerungskomponenten.
Die konkrete Einordnung muss produktbezogen erfolgen.
Reicht die Erfüllung der Maschinenverordnung aus, um auch den CRA zu erfüllen?
Nein. Die Anforderungen überschneiden sich teilweise, verfolgen aber unterschiedliche Schwerpunkte.
Die Maschinenverordnung betrachtet Cybersecurity insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Maschinen und Steuerungssystemen. Der Cyber Resilience Act enthält weitergehende Anforderungen an die Cybersicherheit des gesamten Produkts und dessen Lebenszyklus.
Was ist ein Security Risk Assessment?
Ein Security Risk Assessment ist die strukturierte Bewertung von Cyberbedrohungen, Schwachstellen, Angriffsmöglichkeiten und möglichen Auswirkungen.
Auf dieser Grundlage werden das erforderliche Schutzniveau und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen bestimmt.
Welche Normen sind für Maschinen relevant?
Zu den wesentlichen Orientierungspunkten zählen die EN 50742 sowie die Normenreihe EN IEC 62443.
Welche Normen, Teile und Bewertungsansätze geeignet sind, hängt von der Maschine, der Systemarchitektur, den Schnittstellen und dem jeweiligen Anwendungsfall ab.
Muss Cybersecurity in die Risikobeurteilung aufgenommen werden?
Cyberbedrohungen müssen berücksichtigt werden, wenn sie zu Gefährdungen oder zur Beeinträchtigung sicherheitsbezogener Funktionen führen können.
Dabei sollte eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Security Risk Assessment, Safety-Risikobeurteilung und den daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen hergestellt werden.
Was ist eine Software Bill of Materials?
Eine Software Bill of Materials, kurz SBOM, ist eine strukturierte Übersicht der in einem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten und Abhängigkeiten.
Sie unterstützt Hersteller dabei, bekannte Schwachstellen zu identifizieren, betroffene Produkte zu bestimmen und Sicherheitsupdates gezielt bereitzustellen.
Wer ist im Unternehmen für Maschinen-Cybersecurity verantwortlich?
Cybersecurity für Maschinen ist in der Regel eine interdisziplinäre Aufgabe.
Beteiligt sind häufig:
- Konstruktion
- Automatisierung
- Softwareentwicklung
- IT und OT-Security
- funktionale Sicherheit
- CE- und Compliance-Verantwortliche
- Qualitätsmanagement
- technische Dokumentation
- Service und Produktmanagement
Entscheidend sind klar definierte Verantwortlichkeiten und Übergabepunkte.
Unterstützt Planetino auch bei einzelnen Projektschritten?
Ja. Die Unterstützung kann sich auf einzelne Leistungen wie Betroffenheitsanalyse, Security Risk Assessment, Normenauswahl oder Dokumentationsprüfung beschränken.
Alternativ begleiten wir das gesamte Projekt von der ersten Analyse bis zur abschließenden Dokumentation.
Können auch bestehende Maschinen bewertet werden?
Ja. Dies ist insbesondere bei Retrofit-Projekten, Softwareänderungen, neuen Kommunikationsschnittstellen oder wesentlichen Veränderungen relevant.
Dabei prüfen wir sowohl die Auswirkungen auf die Maschinensic
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✓ Fachwissen kompakt erklärt
✓ Updates zur neuen EU-Maschinenverordnung ab 2027
✓ Tipps & Tricks für Hersteller, Betreiber & Integratoren